Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,
Tierbestattung ist für viele Menschen ein emotionaler Bereich.
Allzu verständlich, dass ich nach dem Tod des geliebten Haustieres nach einer geeigneten Möglichkeit der Bestattung suche.
Das ist übrigens nicht ganz neu.
Schon seit mehr als 12tausend Jahren wird die rituelle und zeremonielle Tierbestattung praktiziert.
Und dass die Liebe und Wertschätzung der Menschen für ihre treuen Begleiter über den Tod hinausreichen, ist schon frühgeschichtlich nachgewiesen.
Tiefriedhöfe sind schon seit langer Zeit in Großstädten und Ballungsgebieten üblich.
Im ländlichen Bereich eher noch selten vorhanden, die Nachfrage danach deshalb nur allzu verständlich und nachvollziehbar.
So ist auch der Antrag der Bd90/Die Grünen für uns verständlich und nachvollziehbar.
Es erschließt sich uns allerdings nicht, warum der Tierfriedhof, wie in der schriftlichen Begründung zum Antrag zu lesen, auf einem Grundstück im Stadtgebiet Bad Wildungen eingerichtet werden muss.
Ist es nicht vielmehr sinnvoll, eine Kooperation gemeinsam mit Fritzlar und Edertal zu suchen, eine geeignete und zentrale Fläche im Bereich der 3 Kommunen zu ermitteln und einzurichten.
Möglich wäre auch ein privater Betrieb auf einer geeigneten privaten Fläche. Das entspräche auch dem bisherigen Stand der in Hessen eingerichteten 14 Tierfriedhöfe.
Wir Freie Wähler unterstützen den Vorschlag der Bd90/Die Grünen zur Errichtung eines Tierfriedhofes.
Allerdings sehen wir sowohl im vorgelegten Beschlussvorschlag aus auch in der schriftlichen Begründung noch einigen Änderungsbedarf. Daraus ergibt sich auch unser Änderungsantrag:
Der Magistrat der Stadt Bad Wildungen wird beauftragt, die Möglichkeit zur Errichtung eines Tierfriedhofes zu ermitteln. Dazu sollte mit den Nachbarkommunen Edertal und Fritzlar und ggf. darüber hinaus Kontakt aufgenommen werden.